Jeder kann auf dieser Homepage verfolgen und nachlesen, dass ich seit meinem ersten Artikel vom 16.12.2015 die nicht nachvollziehbare Unterzeichnung eines „Stufenvertrages“ für das Projekt „Stadt im Fluß“, die ohne jegliche Legitimation eines städt. Gremiums durch Stadtbürgermeister Bongartz erfolgte, beleuchte und massiv kritisiere.

Dies vor allem deshalb, weil ich negative Auswirkungen vor allem auf die Bewilligung von Zuschüssen befürchte, da durch diesen „Stufenvertrag“ möglicherweise bereits z. B. zuschussfähige Leistungen vergeben wurden, ohne dass notwendige Zuschuss-Anträge gestellt bzw. Zuschüsse bewilligt waren. 

 

Weiterhin wurde in den vergangenen Monaten publik, dass die ursprünglich festgelegte Höchstsumme der Maßnahme - 3 Mio € - wohl weit überschritten wird – momentan redet man von Gesamtkosten im Bereich von 4,25 Mio €.

 

Im Hinblick auf die vielen Unklar- und Ungereimtheiten habe ich am 28.07.2016 Stadtbürgermeister Bongartz angeschrieben und ihn um Klärung und Beantwortung offen stehender Fragen gebeten.

 

Auszüge aus meinem Schreiben:

 

Bekannt - auch in öffentlichen Sitzungen besprochen - und sicher ist, dass Sie im Oktober 2014 den sog. "Stufenvertrag" mit dem Büro Reihsner ohne Ermächtigung/ Legitimation eines städt. Gremiums unterschrieben haben. Durch diesen Vertrag geht die Stadt Gerolstein weitgehende Verpflichtungen, nicht nur finanzieller Art, ein, denn das Büro  Reihsner wird mit der Planung und Bauleitung des Projektes „Stadt im Fluß“  beauftragt. Geplant war (das ist mir aus meiner "Amtszeit" bekannt), das Projekt in 3 Bauabschnitten zu realisieren. Bekannt ist, dass der Stadt Gerolstein ein Zuschuss in Höhe von 881.000 € für den 1. Bauabschnitt bewilligt und in 2015 auch per Scheck medienwirksam übergeben wurde. Dennoch bestehen, insbesondere hinsichtlich des "Stufenvertrages" und dessen Auswirkungen, noch Fragen, um deren Beantwortung ich Sie bitten möchte: 
 

1.

Wurde das Büro Reihsner im Rahmen des Stufenvertrages nur mit der Planung und Bauleitung des 1. Bauabschnitts beauftragt oder schließt dieser Vertrag auch bereits die entsprechenden Leistungen des 2. und 3. Bauabschnitts ein ? 

Wenn ja, wäre m.E. damit bereits eine "Auftragsvergabe" erfolgt, so dass sich folgende Frage anschließt:
Waren zu diesem Zeitpunkt der Unterschrift des Vertrages für den 2. und 3. Bauabschnitt bereits Zuschüsse beantragt und auch bewilligt bzw. eine Regelung im Rahmen eines Antrags auf Bewilligung eines "vorzeitigen Baubeginn" getroffen ?      

Für den Fall, dass noch keinerlei Bewilligungen vorliegen: Hat der Vertrag, der möglicherweise bereits die "Vergabe" von Leistungen des 2. und 3. Bauabschnitts regelt, Auswirkungen auf die Bewilligung von Zuschüsse bzw. Zuschusszahlungen für den 2. und 3. Bauabschnitt, die der Stadt Gerolstein verloren gehen könnten ?  
2.
Stimmt es, dass - wie in einer öffentlichen Sitzung angedeutet - in diesem Stufenvertrag auch bereits explizit der Auftrag für die Planung und Abwicklung des Projektes „Gestaltung Bahnhofsumfeld“ an das Büro Reihsner vergeben wurde ?
Sollte dies tatsächlich zutreffen, stellt dies m.E. einen Verstoß gegen Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien dar, was definitiv zur Nichtbewilligung von Zuschüssen bzw. zu deren Aberkennung führen könnte/würde. Zudem stünde dem Büro Reihsner das Recht auf  Schadensersatz zu, sollten - und davon ist auszugehen - die Leistungen des Projektes "Gestaltung Bahnhofsumfeld" ausgeschrieben werden müssen und der geschlossene Vertrag mit ihm nicht erfüllt werden können.

3.

Haben Sie als Stadtbürgermeister diesen in rechtlicher und finanzieller Hinsicht mit weitgehenden Verpflichtungen verbundenen Vertrag vor der (nicht legitimierten) Unterschrift mit den Stadtbeigeordneten besprochen und lag deren Zustimmung hierzu vor ?
Haben Sie den Vertrag von der Verwaltung prüfen lassen und hat diese ihn nach Prüfung zur Unterschrift "freigegeben" ?

4.

Da der Stufenvertrag ohne Legitimation und den notwendigen Beschluss eines städt. Gremiums unterschrieben wurde, bestand - auch im Hinblick auf die Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln - die Verpflichtung zur nachträglichen Genehmigung. Hier herrschte Unklarheit, ob diese - wie mehrfach gefordert - in öffentlicher oder nicht-öffentlicher Sitzung zu beraten und beschließen war. In einer öffentlichen Sitzung wurde seitens der Verwaltung (Herr Pauly, Herr Schneider) zugesagt, dies rechtlich prüfen zu lassen. Liegt das Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung vor und wie lautet es ?
5.
Bisher wurde von Ihnen immer wieder zugesichert, dass die ursprünglich kalkulierten Projektkosten in Höhe von 3 Mio € nicht überschritten werden. Einem Pressebericht ist jedoch zu entnehmen, dass nunmehr bereits von Kosten in Höhe von 4,25 Mio € ausgegangen wird und darüber beraten werden sollte. Stimmt das ?
Sind Zuschüsse auch für die Mehrkosten beantragt bzw. werden diese bewilligt ?
Wie hoch wird maximal der Stadt-Anteil sein, wenn die Zuschüsse nicht in der erwarteten Höhe bewilligt werden bzw. fließen und wie wird dieser aufgebracht ?

Leider hat der stets „Transparenz“ propagierende Stadtbürgermeister Bongartz mir bis heute keine dieser Fragen beantwortet, sondern mit merkwürdigen und fadenscheinigen Ausreden (z. B. Überprüfung der Rechtslage, Prüfung durch übergeordnete Behörden) eine Beantwortung verweigert. Am interessantesten war hierbei seine Erklärung, dass „Fragen über verwaltungsinterne Vorgänge und Abläufe unter dieser Voraussetzung eine Beantwortung von Bürgeranfragen ausschließen“ !!!

 

Diese Antwort bezog sich sicherlich auf meine Frage, ob die von Bürgermeister Pauly geführte Verwaltung bzw. die zuständige Bauabteilung den „Stufenvertrag“ geprüft und zur Unterschrift durch den Stadtbürgermeister „freigegeben“ hatte und ob der Vertrag mit den 3 Beigeordneten besprochen worden war und diese dem Inhalt zugestimmt hätten.

Wenn der „Stufenvertrag“ tatsächlich durch die Verwaltung nach deren Prüfung freigegeben wurde und Stadtbürgermeister Bongartz diesen aufgrund der Freigabe  - und in Ermangelung entsprechender eigener Fachkenntnisse - unterschrieben hat, dann trägt m. E. die Verwaltung auch die Mit-Verantwortung für alle - auch finanziellen - Konsequenzen, die sich aus diesem „Stufenvertrag“ ergeben.  

 

Die Mitteilung, dass „Rechtslagen überprüft werden“ und die „Prüfung übergeordneter Behörden“ abgewartet werden muss, impliziert aber eindeutig, dass etwas nicht in Ordnung ist und meine Hinweise und Annahmen mehr als zutreffend sein könnten bzw. sind.

 

Wenn dem so ist – wovon ich ausgehe – ist zu erwarten, dass niemand (Bürgermeister Pauly, Leitung des Bauamtes, Stadtbürgermeister Bongartz) Fehler eingestehen wird. Vielmehr wird man vermutlich versuchen, eine „Heilung“ der Fehler dadurch zu erreichen, dass man den „Stufenvertrag“ abändern oder neu verhandeln wird. Das bedarf natürlich der Zustimmung des Büros Reihsner, das im Besitz eines rechtskräftigen Vertrages ist. Es bleibt nur zu hoffen, dass das Büro Reihsner, das bei der ADD und dem zuständigen Landesministerium einen guten Namen hat, sich nicht auf irgendwelche „Deals“ einlässt und seine Reputation verspielt – denn der Fehler liegt nicht bei ihm.

 

Weiterhin bleibt zu hoffen, dass dieser „grobe Schnitzer“, nämlich die Unterzeichnung dieses von der Verwaltung geprüften und freigegebenen „Stufenvertrags“ durch Stadtbürgermeister Bongartz, keine monetären Auswirkungen – nämlich die Aberkennung bewilligter oder die Nicht-Bewilligung erwarteter Fördergelder – nach sich zieht.

 

Bei den jetzt schon augenscheinlich um rd. 1,5 Mio € gestiegenen Kosten für das Projekt „Stadt im Fluss“ hätte dies fatale finanzielle Konsequenzen für die Stadt Gerolstein und alle BürgerInnen.

 

 

Bernd May